SerrahnEINS e.V. Zentrum für Kultur und Gesellschaft

Unser Team

Der Betrieb unseres „SerrahnEINS e.V.“ wird vom großen Engagement seiner ehrenamtlichen Mitglieder getragen. Der Verein wählt auf der Mitgliederversammlung einen Vorstand, der ebenfalls ehrenamtlich arbeitet. Die Amtszeit eines Vorstands beträgt 2 Jahre. Die Mitgliederversammlung wir jährlich abgehalten.

Das Vorstandsteam wird unterstützt durch weitere Vereinsmitglieder und hält alle 6-8 Wochen eine sogenannte „Erweiterte Vorstandssitzung“ ab, auf der die Ziele und Aktivitäten des Vereins gemeinsam beraten werden.

Der im Juni 2024 gewählte Vorstand

  • Ernst Heilmann (1. Vorsitzender, rechts)
  • Maria Westberg (2. Vorsitzende, mitte)
  • Hajo Ebert (Kasse, links)
  • Sabine Steffen (2. Vorsitzende, zur Zeit verhindert)

Erweiterter Vorstand

Der erweiterte Vorstand besteht aus den vielen aktiven Mitgliedern des Vereins und aus dem gewählten Vorstand. Der erweitere Vorstand hat die Aufgabe, die Arbeit des Vorstandes zu vereinfachen, indem der Vorstand die aktiven Mitglieder über den aktuellen Stand informiert und anfallende Probleme zeitnah besprochen und einer gemeinsamen Lösung zugeführt werden. Hierfür setzen sich die aktiven Mitglieder und der Vorstand ca. alle 6 – 8 Wochen im SerrahnEINS zusammen.

Werde Mitglied, bringe Dich ein

Engagement gefragt!
Werde Mitglied im SerrahnEINS e.V.

Aus unserer Satzung

Name und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „SerrahnEINS e.V. – Zentrum für Kultur und Gesellschaft“.
    Der Verein hat im Zuge einer Verschmelzung durch Neugründung die
    Gesamtrechtsnachfolge der beiden Vereine „KulturForum Serrahn e.V.“ und „Verein für ein Kulturhaus Serrahn e.V.“ angetreten, die sich beide nach der Verschmelzung aufgelöst haben. Der Verein ist als gemeinnütziger Verein in das Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg eingetragen.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg-Bergedorf.
  3. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Er ist parteipolitisch und religiös unabhängig.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Zweck, Ziele und Aufgaben des Vereins

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst- und Kultur, die Förderung der Bildung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
  • Der Verein betreibt das „SerrahnEINS“ – Zentrum für Kultur und Gesellschaft“, Serrahnstr. 1, 21029 Hamburg-Bergedorf.
  • Der Verein führt Kulturveranstaltungen durch bzw. richtet sie aus (u.a. Vorträge, Lesungen, Konzerte, Theater, Film Kabarett, Tanzveranstaltungen, Ausstellungen).
  • Der Verein schafft einen Ort für interkulturelle Begegnung, Beratung und Veranstaltungen zur Förderung der Völkerverständigung und der Toleranz auf allen gesellschaftlichen Gebieten und leistet einen Beitrag zum Frieden.
  • Der Verein fördert Informationsveranstaltungen und Diskussionsforen zu gesellschaftlich relevanten, historischen und ökologischen Themen.
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